AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zimmermann Textil AG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Zimmermann Textil AG (nachfolgend „Zimmermann Textil“ oder „wir“) und ihren Kunden. Primär finden diese AGB im B2B-Bereich (Geschäftskunden) Anwendung. In Ausnahmefällen – etwa bei Direktverkäufen an Endverbraucher (B2C) – gelten sie ebenfalls, jedoch nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen. Mit der Auftragserteilung oder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat und ihnen zustimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote – sei es auf der Website, in Katalogen oder in Offerten – sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt und wir diese entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) bestätigen oder die bestellte Ware ausliefern. Die automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden einer Online-Bestellung dient lediglich der Information des Kunden und stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Zimmermann Textil behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen – etwa wenn Produkte nicht verfügbar sind oder der Kunde offene Zahlungen aus früheren Geschäften hat. In jedem Fall erfolgt der Vertragsschluss unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Zimmermann Textil durch Zulieferer (gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht von Zimmermann Textil zu vertreten ist).
Gültigkeit Offerte: Unsere Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, Preise und Konditionen neu zu verhandeln oder anzupassen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Preisangaben gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) und – sofern nicht anders vereinbart – zuzüglich allfälliger Versandkosten (siehe Lieferbedingungen). Irrtümer oder Tippfehler bei Preisangaben bleiben vorbehalten. Bei Angeboten oder Preislisten von Zimmermann Textil sind die dort genannten Preise für den angegebenen Zeitraum gültig; danach können sie angepasst werden.
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 15 Kalendertagen netto (ohne Abzug von Skonto) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag innerhalb dieser Frist auf dem von Zimmermann Textil angegebenen Konto gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug behält sich Zimmermann Textil das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (aktuell 5% p.a. gemäß Art. 104 OR) zu berechnen sowie pro Mahnschreiben eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z.B. für Inkassokosten) bleiben vorbehalten. Zimmermann Textil ist ferner berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauskasse auszuführen.
4. Lieferbedingungen
Mindestbestellmenge: Für unsere Geschäftskunden (B2B) besteht grundsätzlich keine generelle Mindestbestellmenge – wir freuen uns über Bestellungen jeder Grösse. Bei bestimmten Artikeln kann jedoch aus produktionstechnischen oder logistischen Gründen eine Mindestbestellmenge erforderlich sein. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis im Angebot oder in der Artikelbeschreibung.
Zur Optimierung von Versandkosten und zur Schonung der Umwelt behalten wir uns vor, kleinere Bestellmengen in einer gemeinsamen Lieferung zusammenzufassen.
Versand und Versandkosten: Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Lager Belp an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandkostenfreie Lieferung: Ab einem Netto-Bestellwert von CHF 2’000.00 liefert Zimmermann Textil versandkostenfrei innerhalb der Schweiz. Bei Bestellwerten unter CHF 2’000.00 stellen wir die anfallenden Versandkosten zum Selbstkostenpreis in Rechnung. Der Versand erfolgt – je nach Umfang und Dringlichkeit der Bestellung – mit DHL, Planzer oder einem gleichwertigen Logistikpartner nach unserer Wahl. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Eventuell dadurch zusätzlich entstehende Versandkosten tragen wir.
Lieferfristen: Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Liefertermin schriftlich zugesichert wurde. In der Regel werden Lagerartikel kurzfristig versandt. Sollte ein Artikel nicht sofort lieferbar sein, informieren wir den Kunden und nennen einen voraussichtlichen Liefertermin. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transportengpässen oder vergleichbarer Umstände, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen (siehe auch Haftungsregelung).
Mengen- und Grössentoleranzen:
- Aufgrund der textilen Produktionsprozesse sind Mengenabweichungen von +/- 10% möglich. Der Kunde akzeptiert diese Toleranzen mit der Auftragserteilung.
- Ebenfalls sind Grössentoleranzen von +/- 2 cm möglich, insbesondere bei handgefertigten oder speziellen Stoffverarbeitungen.
Gefahrübergang: Bei Geschäftskunden (B2B) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Wir empfehlen dem Kunden, die Lieferung bei Erhalt umgehend auf Transportschäden zu überprüfen und solche Schäden gegebenenfalls sofort dem Transportunternehmen zu melden. Bei Verbrauchern (B2C) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
5. Gewährleistung
Zimmermann Textil steht dafür ein, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von wesentlichen Material- und Fabrikationsfehlern sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind uns spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Versteckte Mängel sind ebenso unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, zu rügen. Wird diese Frist versäumt, gelten die Waren in Bezug auf solche Mängel als genehmigt und akzeptiert; Gewährleistungsansprüche hinsichtlich nicht rechtzeitig gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
Mängelanzeige und Vorgehen: Jede Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels enthalten und auf Verlangen von Zimmermann Textil mit aussagekräftigen Fotos oder Mustern belegt werden. Zimmermann Textil wird berechtigte und rechtzeitig angezeigte Mängel nach eigener Wahl entweder durch Ersatzlieferung, Nachbesserung (Reparatur) oder durch Gutschrift/Rückerstattung des entsprechenden Warenwertes beheben. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, steht dem Kunden nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder – sofern es sich nicht um geringfügige Mängel handelt – Rücktritt vom Vertrag zu.
Gewährleistungsdauer: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine längere Frist zugesichert wird, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferdatum. Bei Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Behandlung der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen. Insbesondere übernimmt Zimmermann Textil keine Gewährleistung für Schäden, die durch nachträgliche Bearbeitung oder Verarbeitung der Textilien entstehen (z.B. Waschen, Färben, Bedrucken oder unsachgemäßes Reinigen), es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich bestimmte Verarbeitungsschritte zugesichert. Normale Abnutzung oder natürlicher Verschleiß der Produkte stellt keinen Mangel dar.
Durch einen Gewährleistungsfall verlängert oder erneuert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht. Für ersetzte oder reparierte Teile gilt jedoch eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ersatzlieferung oder Reparatur, mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
6. Haftung
Haftungsumfang: Zimmermann Textil haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden und höchstens den Wert der verkauften Ware. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsausschlüsse: Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung von Zimmermann Textil ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden. Ebenso wird, vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen, eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit – etwa für leichte organisatorische Fahrlässigkeit oder geringfügige Vertragsverletzungen – ausgeschlossen.
Ausnahmen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz sowie in Fällen, in denen wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Hinweis: Für Schäden, die durch den Transport entstehen, ist zunächst das Transportunternehmen haftbar. Zimmermann Textil unterstützt den Kunden jedoch nach Kräften bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Frachtführer.
7. Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages (inklusive etwaiger Zinsen und Kosten) das Eigentum von Zimmermann Textil. Der Kunde darf vor Eigentumsübergang die Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter, so tritt er bereits jetzt die daraus resultierenden Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe des noch offenen Kaufpreises sicherungshalber an Zimmermann Textil ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist in einem solchen Fall ermächtigt, die Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Pflichten des Kunden: Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln. Sollte ein Dritter (z.B. bei Pfändungen durch andere Gläubiger) Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nehmen, hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von Zimmermann Textil hinzuweisen und uns unverzüglich über den Vorfall zu informieren. Allfällige Interventionskosten trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug über eine angemessene Nachfrist hinaus – ist Zimmermann Textil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die daraus entstehenden Transport- und Verwaltungskosten trägt der Kunde.
8. Übertragung an Dritte
Die Zimmermann Textil ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder Dritte für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.
9. Rückgabe- und Widerrufsrecht
Kein allgemeines Rückgaberecht: Im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden (B2B) besteht kein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Gelieferte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ein Umtausch oder eine Rücknahme erfolgt nur ausnahmsweise auf freiwilliger Kulanzbasis und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Zimmermann Textil. In einem solchen Kulanzfall müssen die Waren originalverpackt, unbeschädigt, vollständig und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Die Versandkosten für eine vereinbarte Rücksendung trägt mangels anderer Abmachung der Kunde. Eine Gutschrift oder Rückzahlung erfolgt erst nach Prüfung der retournierten Ware.
Sonderanfertigungen: Von der Rücknahme oder dem Umtausch ausgeschlossen sind in jedem Fall Sonderanfertigungen oder speziell auf Kundenwunsch hin beschaffte bzw. produzierte Artikel. Solche individuell angefertigten Textilien können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden, da sie ausdrücklich nach Spezifikation des Kunden hergestellt wurden.
Widerrufsrecht für Verbraucher: Soweit Zimmermann Textil im Einzelfall mit Verbrauchern (B2C) Verträge schließt (z.B. Fernabsatzgeschäfte über unseren Online-Auftritt), gilt kein freiwilliges Widerrufsrecht über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus. Das schweizerische Recht kennt – anders als die EU-Verbraucherrichtlinien – kein obligatorisches Widerrufsrecht für Online-Käufe. Verbrauchern räumen wir daher kein vertragliches Rücktrittsrecht ein, es sei denn, dies wird individuell vereinbart. Selbstverständlich bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern im Falle mangelhafter Ware unberührt.
10. Betrieb- und Rechtsnachfolger
Diese AGB gelten auch für Betriebs- und Rechtsnachfolger des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, einen Betriebs- und/oder Rechtsnachfolger auf Vereinbarungen mit der Zimmermann Textil aufmerksam zu machen und diese Vereinbarungen auf seine Betriebs- und Rechtsnachfolger zu überbinden. Soweit rechtlich zulässig, gehen die Vereinbarungen auch ohne besondere Überbindung automatisch auf Betriebs- und Rechtsnachfolger über.
Sofern die Vereinbarungen nicht automatisch auf Betriebs- und Rechtsnachfolger übergehen und/oder keine vertragliche Überbindung stattfindet, haftet der bisherige Kunde weiterhin für die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit der Zimmermann Textil.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Zimmermann Textil und dem Kunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand 3123 Belp, Schweiz (Gerichtsstand Belp/Bern) vereinbart. Zimmermann Textil steht es indessen frei, wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Sofern der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz ist, verbleibt es bei der gesetzlichen Gerichtsstandsregelung (i.d.R. Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers), falls diese zwingend vorgeschrieben ist.
Anwendbares Recht: Auf die Vertragsbeziehung und diese AGB findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht; CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland können auch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates anwendbar sein, sofern diese nach den Vorschriften des internationalen Privatrechts nicht abbedungen werden können.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.